Mit Urteil vom 08.02.2012 (AZ: B 6 KA 12/11 R) hat sich das Bundessozialgericht (BSG) zu der über mehrere Instanzen streitigen Rechtsfrage positioniert, ob Rettungsstellen in Krankenhäusern nach den gleichen Grundsätzen, wie niedergelassene Vertragsärzte in Anspruch genommen werden können, wenn bei der Erhebung der Praxisgebühr Ausfälle zu verzeichnen sind. Die Entscheidung stärkt die Position der Rettungsstellen erheblich.